Seenfischerei "Obere Havel" e.G. Wesenberg

Monats,-Wochen- und Tageskarten

Gültigkeit für alle in der Revierkarte dunkelblau markierten Gewässer




Angeln

Die Seenfischerei „Obere Havel“ e.G. Wesenberg bewirtschaftet ca. 5300 ha Wasserfläche im Raum Wesenberg, Mirow, Canow und Ahrensberg. Davon sind 95 % zum Angeln freigegeben. Fast alle Gewässer sind durch Flüsse und Schleusen miteinander verbunden, so dass Fangplätze per Boot gut zu erreichen sind. Einige unserer Gewässer liegen sogar im Müritznationalpark. Die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Gewässer erfolgt nach guter fischereilicher  Praxis.
Mit hohem Aufwand wird der Besatz von Aalen, Karpfen, Hechten und Zandern durch uns vorgenommen. Schonzeiten einiger Fischarten über das gesetzliche Maß hinaus werden mit Erfolg praktiziert. Ganz besonders stolz sind wir auf unsere guten Zander-, Hecht-, Barsch- und Karpfenbestände.
Folgende Karte verschafft Ihnen eine Übersicht über die zum Angeln freigegebenen Gewässer, welche dunkelblau eingefärbt sind.

Jahresangelkarten für einzelne Gewässer und Meisterbereiche

Wels
Wels (Silurus glanis)

Bedingungen und Auflagen

Mit seiner Unterschrift erkennt der Angelkarteninhaber die geltenden Bedingungen und Auflagen an, bei Verstößen wird der Angelschein entschädigungslos eingezogen, unbeschadet der weiteren Rechtsverfolgung.
  • max. 2 Angeln pro Angelkarte
  • inklusive Nachtangeln
  • inklusive Raub- und Friedfischangeln
  • Bootsangeln nur wenn Anker gesetzt, Schleppangeln ist nicht gestattet
  • Fischschonberreiche, Seerosenfelder, Schilfgürtel dürfen weder beangelt noch befahren werden
  • Mindestanbstand zu Fischereigeräten 50m, bei Schleusen und Wehren mindestens 100m Abstand halten
  • über die gesetzlich festgelegten Schonzeiten hinaus gilt für folgende Arten ein Fangverbot:
Hecht   01.02. - 30.04
Zander 15.03. - 15.06
  • Fangbegrenzung für folgende Arten (maximal 3 Fische pro Fangtag)
Zander, Hecht, Aal, Karpfen
  • Mindestmaße:
Zander 45 cm
Hecht 45 cm
Aal 50 cm
Wels 90 cm
Barsch 17 cm
Schleie 25 cm

Angelboot
Angelboot

Revierkarte

Karpfen Labussee
Karpfen (Cyprinus carpio) aus dem Labus See

Vorraussetzungen

Die Ausstellung einer Angelberechtigung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Fischereischeines.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, einen zeitlich befristeten Fischereischein für 28 aufeinanderfolgende Tage zu erwerben. Dieser wird durch die Touristinformationen vertrieben.
Bitte wenden sie sich an die Touristinformationen in Wesenberg, Mirow, Rechlin, Neustrelitz. 

Wir verweisen weiterhin auf das Fischereigesetz und Fischereischeingesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in seiner jeweils gültigen Fassung. 


Angelkartenversand

Wir bieten die Möglichkeit Ihnen Ihren Angelschein schon vorab zuzusenden.
Bitte schicken, faxen oder mailen Sie uns rechtzeitig eine Kopie Ihres Fischereischeines, den gewünschten Zeitraum, sowie die korrekte Adresse. Eine Telefonnummer/ Mailadresse ist empfehlenswert, da wir auf diesem Wege unsere Kontodaten am schnellsten mitteilen können.
Nach Eingang Ihrer Zahlung auf unser Konto wird Ihr Angelschein unverzüglich per Post versandt.









Angelboote


Auf unseren Fischereihöfe bieten wir Ihnen auch Angelboote zur Vermietung. Führerscheinfrei können Sie mit den 5 PS Motoren auf den Gewässern der Kleinseenplatte den Fangplaz Ihrer Wahl bequem ansteuern.
Für 30 €/Tag (exkl. Benzin) verfügen Sie über Platz für bis zu drei Personen und integrierte Hälterbecken
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