Angelregeln

1. Der Angelkarteninhaber ist verpflichtet, sich über die fischereigesetzlichen Bestimmungen zu informieren.

2. Das Wasserfahrzeug ist zu verankern, das Schlepp- und Driftangeln ist verboten.

3. Die Angeln sind ständig zu beaufsichtigen.

4. Das Angeln ist mit maximal 2 Ruten erlaubt.

5. Von Fischereigeräten ist ein Abstand von 50m halten, von Schleusen und Stromwehren 100m.

6. Abweichend von der gesetzlichen Mindestmaßen gelten für Hecht 55 cm; Zander 55 cm; Karpfen 50 cm; Wels 90 cm. Als Höchstmaße gelten für Hecht 85 cm; Zander 75 cm.

7. Zusätzliches Angelverbot für Zander vom 15.03. bis 15.06.

8. Je Fangtag dürfen zusammen nicht mehr als 3 Fische der Arten Aal, Hecht, Zander und Karpfen mitgenommen bzw. nach dem Fang gehältert werden.

9. Verstößt der Inhaber gegen die Angelregeln, kann die Angelkarte entschädigungslos eingezogen werden, unbeschadet der weiteren Rechtsverfolgung.

10. Die Nichtinanspruchnahme der Angelkarte berechtigt nicht zur Rückforderung des Kaufpreises.