Neue Regelungen zur Fischereiabgabe in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 08.08.2025

Ab dem 01.09.2025 müssen alle, die das 14. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz nicht in M-V haben, eine Fischereiabgabe leisten, unabhängig von bereits gezahlten Abgaben in anderen Bundesländern. Die Abgabe 2025 beträgt 10,00 € und gilt für das Kalenderjahr und kann unter erlaubnis.angeln-mv.de oder bei den Ordnungsbehörden erworben werden.